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Zu acht gegen einen Punk

Am Montag, den 12. Januar 2009, begann am Landgericht Magdeburg der Berufungsprozess gegen zwei rechte Schläger im Alter von 21 und 24 Jahren wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten u.a. vor, in der Nacht vom 7. zum 8. April 2006 gemeinsam mit weiteren sechs jungen Männern in Aschersleben einen damals 19-jährigen Punk aus einer rechten Motivation heraus gezielt angegriffen und verletzt zu haben.

Der 19-jährige Punk hatte sich in einem Telefongespräch zu einem Treffen mit dem stadtbekannten Rechten Christoph M. überreden lassen, den er dann gegen Mitternacht des 7. Aprils 2006 auf der Straße traf, um sich mit ihm zu unterhalten. Im Laufe des Gesprächs fragte M. den 19-Jährigen auch, warum er links sei und machte keinen Hehl aus seiner rassistischen und neonazistischen Gesinnung. Plötzlich, für den Punk völlig unerwartet, kamen etwa ein Dutzend Jugendlicher bedrohlich auf ihn zu. Dabei rief einer aus der Gruppe, dass er ihm „zuerst auf´s Maul hauen“ wolle. Der Betroffene versuchte, sich in ein Wohnhaus in Sicherheit zu bringen. Es gelang ihm jedoch nicht, die Eingangstür vor seinen Verfolgern zu schließen, da diese mit voller Wucht gegen die Tür traten.

Plötzlich fand sich der Betroffene im Keller des Hauses auf dem Boden liegend wieder, und versuchte, sich mit den Armen vor gezielten Tritten mehrerer Angreifer gegen seinen Kopf zu schützen. Auch als der Punk mehrmals laut um Hilfe schrie, ließen die Rechten nicht sofort von ihrem Opfer ab. Bevor die Angreifer flüchteten, zerschlugen sie noch die Scheibe der Haustür. Der Betroffene erlitt erhebliche Gesichtsverletzungen sowie zwei Schneidezahnabbrüche und musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden.

"Die Zecke plattmachen"

Wie sich herausstellte, hatte ein Großteil der Angreifer zuvor an einer Party in einer nahegelegenen Wohnung teilgenommen, bei der neonazistische Musik abgespielt wurde und laute „Heil Hitler“ - Rufe zu hören gewesen sein sollen. Laut Zeugenaussagen in der erstinstanzlichen Verhandlung hatte M. im Vorfeld des Angriffs dort seine späteren Mittäter aufgefordert, die „Zecke“ platt zumachen.

Zur Prozesseröffnung am 12.1.2009 sind 14 Zeugen geladen. Die weiteren Verhandlungstermine sind für den 16. und 19. Januar jeweils 9:30 Uhr anberaumt.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Aschersleben alle acht Angeklagten im April 2007 u.a. wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen von sechs bis neun Monaten verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der mutmaßliche Rädelsführer und Anstifter des Angriffs, der heute 21-jährige Christoph M., wurde unter Einbeziehung eines früheren Urteils, welches ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verhängt worden war, zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

M. wurde neben der Körperverletzung auch noch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Verantwortung gezogen. Er hatte am 1. Januar 2007 am Ascherslebener Bahnhof Passanten gegenüber den sogenannten Hitlergruß gezeigt. Gegen das Urteil vom Amtsgericht Aschersleben hatten der heute 21-jährige Christoph M., der heute 24-jährige Sören M., sowie ein mittlerweile verstorbener 22-Jähriger Berufung eingelegt. Die anderen fünf Mittäter akzeptierten das erstinstanzliche Urteil. Sie werden nun am Landgericht Magdeburg im Berufungsprozess als Zeugen gehört und sind für den zweiten Verhandlungstermin am 16. Januar 2009 geladen.


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