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Prozessankündigung wegen Totschlags in Magdeburg

Im August dieses Jahres sind in Deutschland mindesten vier Menschen Todesopfer von rechts gesinnten Tätern geworden. In einem dieser Fälle aus Magdeburg  hat jetzt das zuständige Landgericht den Prozessbeginn angekündigt.

Das Verfahren wegen "Totschlag nach einem Discobesuch in Magdeburg am 16.08.2008"
wird vor der 2. Jugend-Strafkammer des Landgerichts Magdeburg als Schwurgericht geführt. Prozessbeginn ist am 5. Dezember 2008. Dem angeklagten Bastian O. (geb. im November 1987) wird vorgeworfen, den gleichaltrigen Rick L. am 16. August 2008 nach einem Besuch der Diskothek "Fun Park" nahe des Gewerbegebietes "Bördepark" in Magdeburg zu Tode geprügelt haben. Nach der Anklageschrift soll Bastian O. der Neonazi-Szene zuzurechnen und entsprechend gekleidet gewesen sein.

MUT hatte am 2.9. über diesen Fall mit Bezug auf den SPIEGEL vom 1.9. als Quelle berichtet:


"In Magdeburg wurde am 17. August der 20-jährige Kunststudent Rick L. getötet, nach Stand der Ermittlungen von einem 20järigen Neonazi namens  Bastian O.. Er gilt laut SPIEGEL als "Größe in der Neonaziszene" und  auf seinem Oberschenkel prange laut Staatsanwaltschaft ein Hakenkreuz. Seine Einraumwohnung im Magdeburger Statdteil Leipziger Straße sei regelmäßiger Treffpunkt randalierender Neonazis gewesen und Bastian O. einschlägig vorbestraft. Im Februar 2006 habe er bereits einen Studenten aus Togo brutal zusammengeschlagen und schließlich einen Hund auf ihn gehetzt. Mit dem liberal eingestellten Studenten sei er zuvor in einer Großraum-Diskothek, dem "Funpark" aneinander geraten, der Student habe ihn dort als Nazi beschimpft. Für Rick L. war dies offenbar sein Todesurteil, er wurde auf dem Nachhauseweg vor einem Gebüsch umgebracht. In der Wohnung des Tatverdächtigen Bastian O. seien anschließend Gegenstände des Ermordeten gefunden worden, ebenso fanden sich DNA-Spuren des Getöteten an der Kleidung des Verhafteten. Doch für die Lokalpresse, so berichtet der SPIEGEL, sei der Fall kaum der Rede wert gewesen - nur ein "Disco-Mord", mehr nicht. Auch die zuständigen Behörden schwiegen sich aus."

Deshalb forderte  Thomas Weber vom 'Bündnis gegen Rechts Magdeburg' damals die Staatsanwaltschaft und Polizei auf  im Fall des Rick L. endlich Stellung zu beziehen: „...Sollten die Ermittlungsbehörden wider besseren Wissens die rechtsextreme Tatmotivation verschwiegen haben, ist dies gerade in Sachsen-Anhalt ein politischer Skandal. Die Verschleierung des politischen Hintergrundes der Tat durch die Behörden ist ein Schlag ins Gesicht vieler Menschen, die sich in Sachsen-Anhalt gegen Rechtsextremismus engagieren.“

Diese Motivation scheint nun mit berücksichtigt zu werden. Laut Prozessankündigung soll O. sein Opfer auch noch bestohlen haben. Daher lautet die Anklage auf auf Totschlag (§ 212 StGB) und Diebstahl (§ 242 StGB). Der Angeklagte befindet sich seit 18. August 2008 in Untersuchungshaft. Er war zur Tatzeit Heranwachsender (18 bis 20 Jahre), daher muss das Gericht im Fall einer Verurteilung, prüfen, ob Erwachsenenstrafrecht (Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren) oder Jugendstrafrecht (Jugendstrafe bis zu 10 Jahren) anzuwenden ist.

www.mut-gegen-rechte-gewalt.de / hk
/ Foto: Landgericht Magdeburg Wikipedia

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Landgericht Magdeburg