Die zunehmende Zahl rassistischer Übergriffe in Deutschland lässt nun auch die Vereinten Nationen aufhorchen. Das UN-Komitee zur Beseitigung von Rassismus (CERD) legte am vergangenen Freitag in Genf einen Bericht vor, in dem der deutschen Regierung vorgeworfen wird, nicht entschlossen genug gegen fremdenfeindliche Gewalttaten vorzugehen. Aber auch Diskriminierung und schlechte Integration von Ausländern wurden von CERD kritisiert.
Von
Christopher Egenberger
Aufgabe von CERD ist es, regelmäßig zu überprüfen, ob die 173 Vertragsstaaten die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassismus einhalten. Dies scheint für die Bundesrepublik nicht zuzutreffen, die ihre Verpflichtungen laut Bericht bisher nicht erfüllt habe. Die UN-Experten bemängelten, dass sich Deutschland auch angesichts der Tatsache, dass ein Fünftel der Bevölkerung einen sogenannten Migrationshintergrund und rund acht Prozent keinen deutschen Pass haben, noch immer nicht als multi-ethnischen Staat definieren würde. Das führe auch dazu, dass im Recht und auf deutschen Behörden Menschen mit fehlenden oder schwachen Sprachkenntnissen benachteiligt würden.
Insbesondere bei rassistischen Gewalttaten wird Handlungsbedarf gesehen. So sollen Bund und Länder sowohl Prävention wie auch Strafverfolgung verstärken. Des weiteren wird kritisiert, dass rassistische Motivationen von Gewaltverbrechen im deutschen Strafrecht nicht ausdrücklich als strafverschärfend angesehen würden. Zudem erhalten ausländische Opfer nach dem deutschen Opferentschädigungsgesetzt zumeist weniger Geld als Deutsche. Wie MUT berichtete, ist eine Zustimmung des Bundestages zu einer Gesetzesinitiative der Länder,um hier eine Veränderung zu erreichen, alles andere als sicher. Die UN-Kritik sollte die Parlamentarier noch einmal zum nachdenken bewegen.
Besonders schlecht wurde die Lage der Sinti und Roma in Deutschland bewertet, die auf dem Arbeits- wie Wohnungsmarkt und bei der Bildung benachteiligt und in den Medien oftmals diskriminiert würden. Weiterhin wurde der hohe Anteil von Migrantenkindern in Sonderschulen bemängelt, sowie die Tatsache, dass in einigen Bundesländern nicht alle Kinder von Asylbewerbern in die Grundschule gehen würden.
Positiv stehen lediglich die Einführung des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes vor zwei Jahren und die Islamkonferenz zu Buche. In einer ersten Reaktion erklärte das Bundesjustizministerium, dass es die Empfehlungen des Ausschusses sorgfältig prüfen und auswerten werde. Die deutsche Vertreterin vor dem deutschen CERD-Gremium, Brigitta Siefker-Eberle versicherte, dass die Bundesregierung „aktiv engagiert“ sei, die Anti-Diskriminierungsgesetze der EU in Deutschland umzusetzen. Ein nationaler Aktionsplan gegen Rassismus werde gerade abschließend beraten und soll noch in diesem Jahr dem UN-Hochkommissariat für Mensachenrechte (OHCHR) vorgelegt werden. Das Versprechen dies zu tun liegt allerdings bereits sieben Jahre zurück. Ein Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit sieht anders aus.
Lese auch dem MUT-Artikel über die
Gesetzesinitiative des Bundesrates, sogenannte Hassverbrechen härter zu bestrafen, oder zu den
ansteigenden Zahlen fremdenfeindlicher Gewalt in Deutschland.
Mut-gegen-rechte-Gewalt.de