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Indizierung rechtsextremistischer CDs sinnvoll?

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat neun rechtsextremistische CDs verboten. Musik wird von der rechten Szene oft gezielt eingesetzt, um vor allem Jugendliche zu ködern. Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm begrüßte die Indizierung als „Beleg für die Schlagkraft unserer Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Rechtsextremismus“. Aber was bringt diese Indizierung wirklich?

Von Sarah Köneke

Die CDs wurden auf Antrag des Brandenburger Landeskriminalamts von der Bundesprüfstelle indiziert. Auf den beanstandeten CDs befindet sich unter anderem Musik der Bands Jungsturm, Landser oder Kommando Freisler. Die Liedtexte wurden vom Potsdamer Innenministerium als antisemitisch eingestuft und darüber hinaus würde zu Gewalt gegen Andersdenkende und Ausländer aufgerufen. Eine der CDs enthalte sogar Titel, die Beweismittel im Strafverfahren gegen die als kriminelle Vereinigung eingestufte Band „Landser“ gewesen waren.

Besonders problematisch ist, dass die rechte Szene extremistische Musik häufig dazu nutzt, gezielt Jugendliche anzulocken. Dirk Wilking, der Geschäftsführer des Instituts für Gemeinwesenberatung demos, sagte zu der Problematik: „Musik ist die Einstiegsdroge in den Rechtsextremismus“. Sie ermögliche einen leichten Zugang und über sie ergäben sich Kontakte zu freien rechten Szenen, aus denen rechtsextreme Parteien ihren Nachwuchs rekrutieren würden. Wilking warnte, dass es eine ganz lebendige Szene mit sehr viel Mobilität sei.

Das brandenburgische Landeskriminalamt hat in diesem Jahr die Indizierung von insgesamt 29 rechtsextremistischen CDs und DVDs beantragt. Die Bundesprüfstelle hat bis zu diesem Zeitpunkt 16 Anträgen stattgegeben. Die Indizierung einer CD bedeutet in Deutschland, dass man sie nicht mehr bewerben, aber dennoch weiterhin verkaufen darf. 11 der CDs sind in die Liste A eingestuft worden, was bedeutet, dass sie für Kinder und Jugendliche verboten sind, nicht über Versandhandel vertrieben und nicht beworben werden dürfen. Gerade mal fünf CDs kamen auf die Liste B, sie sind auch für Erwachsene untersagt und dürfen in Deutschland nicht mehr hergestellt, bezogen, vorrätig gehalten, angeboten oder angekündigt werden. Der Besitz einer solchen CD ist allerdings nicht strafbar. Auf der Liste B stehen unter anderem Aufnahmen der Gruppen Kommando Freisler und Terrorkorps.

Vor drei Jahren kamen noch 74 CDs auf den Index. Die Indizierung der CDs ist laut Innenminister Schönbohm also ein großer Erfolg der Brandenburger Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Rechtsextremismus. Der Kampf müsse auch weiterhin mit „hoher Intensität auf allen Ebenen“ geführt werden. Er betonte: „Unser Kurs bleibt klar: Null Toleranz bei Extremisten.“. Aber kann die Indizierung von CDs tatsächlich als Erfolg im Kampf gegen Rechtsextremismus gesehen werden?

Die Indizierung hindert Neonazis nicht daran, trotzdem Werbung für sich und ihre Ideologien zu machen. Auch Aktionen wie das Verteilen von Schulhof-CDs werden trotz allem durchgeführt. Außerdem kommt Rechtsrock heute häufig gar nicht mehr aus Deutschland, sondern wird in skandinavischen Ländern oder den USA produziert und verkauft. Um an die Musik zu kommen, braucht man auch keine CDs mehr zu kaufen. Die indizierten Lieder kann man alle im Internet finden und herunterladen. Dazu kommt noch, dass die rechte Szene nicht mehr nur offensichtlich rassistischen Rechtsrock hört, sondern inzwischen auch ‚normale’ Popmusik. Vor allem in den Texten vieler Rapper finden sich Ansätze rechtsextremen Gedankenguts wie Sexismus, Antiamerikanismus oder Homophobie.

Die „Zukunft unserer Kinder“ zu schützen ist das Ziel, das sich Jörg Schönbohm 2005 gesteckt hat. Das wird er allein mit der Indizierung von CDs nicht erreichen. Die Indizierung ist wichtig, weil sie ein deutliches Zeichen ist, dass solches Gedankengut nicht geduldet wird, aber mehr eben auch nicht. Der Rechtsradikalismus an sich und die Verbreitung rassistischer Ideen lassen sich dadurch nicht bekämpfen.


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verbotene CDs