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Mittweida: Hakenkreuz doch nicht durch Nazis sondern selbst in Hüfte geritzt?


Der Fall erregte bundesweit Aufsehen und hat sich nun eventuell doch anders zugetragen, als die Polizei zunächst mitgeteilt hat. Jetzt soll Anklage gegen eine 18-jährige erhoben werden, weil sie möglicherweise in Mittweida eine Straftat von Neonazis vorgetäuscht hat.

Folgendermaßen schilderte damals das Opfer den Fall der Polizei, die ihr zunächst Glauben schenkte - wir und viele andere Medien mit:  Am 03.11.2007 sieht eine damals 17-Jährige in Mittweida (Sachsen), wie vier Rechtsextreme ein 6-jähriges Mädchen herumschubsen, dass schon laut weint. Als die Jugendliche dazwischen geht und die Männer zum Aufhören auffordert, halten drei die 17-Jährige fest, während der vierte ihr ein 5 cm großes Hakenkreuz in die Haut im Hüftbereich ritzt. Auch ihre Wange versucht er zu verletzen, was aber an der Gegenwehr des Opfers scheitert. Sowohl das Kind als auch die Jugendliche können dann flüchten. Obwohl das Opfer Menschen auf den umliegenden Balkonen gesehen hat, melden sich keine Zeugen bei der Polizei oder beim Bürgermeister, der viele Einwohner anschreibt.(www.polizei.sachsen.de/pd_ce/5896.htm)

Kehrtwende der Ermittler

Sechs Monate später macht die Polizei eine Kehrtwende. Laut Angaben des Focus, so berichtet am 4.5. die Nachrichtenagentur ddp, habe sich die jetzt 18-jährige die Ritzungen möglicherweise selber angetan, dies wäre nicht der erste Fall dieser Art. Ihr stehe eine Anklageerhebung bevor, weil sie die Straftat nur vorgetäuscht habe. Die Ermittler sind nun überzeugt, dass die junge Frau sich die Verletzungen selbst zugefügt hat. Der Fall hatte auch deshalb bundesweit für Empörung gesorgt, weil angeblich zahlreiche Anwohner tatenlos von ihren Balkonen zugesehen hatten.

Die 18-Jährige bleibt allerdings weiter bei ihrer Version des Geschehens. Demnach will sie einem etwa fünf Jahre alten Mädchen aus einer Aussiedlerfamilie zur Hilfe gekommen sein, das von vier glatzköpfigen Männern herumgeschubst worden sein soll. Diese Aussagen hatten die Ermittler zunächst für glaubwürdig gehalten, zumal ein erstes rechtsmedizinisches Gutachten eine Fremdverletzung zumindest nicht ausschloss und auch ein kleines Mädchen gefunden wurde, dass das Geschehen bestätigte. Später stellte sich aber laut Staatsanwaltschaft heraus, dass das Kind zum Zeitpunkt der Tat nicht in Mittweida gewesen sein konnte. Andere Zeugen wurden trotz mehrerer Aufrufe, Belohnungsversprechen und zugesagter Anonymität nicht gefunden. Einem zweiten Gutachten zufolge hatte sich die damals 17-Jährige die Verletzungen selbst zugefügt. Das Amtsgericht Hainichen muss nun über die Annahme der Anklage entscheiden. Der Rechtsanwalt der jungen Frau hatte die Ermittlungen stets als "halbherzig" kritisiert und auf eine Einstellung des Verfahrens gedrängt. Dass sich keine Zeugen meldeten, hatte er damit begründet, dass die Mittweidaer Angst vor Neonazis hätten.

Die junge Frau war Anfang Februar trotz der laufenden Ermittlungen für ihr Engagement gegen Rechtsextremismus vom bundesweiten "Bündnis für Demokratie und Toleranz", möglicherweise fand sie - sollten die neuen Ermittlungen zutreffen - auch aufgrund solchen Erwartungshaltungsdrucks nicht wieder zur Wahrheit zurück. (tagesspiegel 14.5, pr-inside.com,4.5.)

 

www.mut-gegen-rechte-gewalt.de (hk)

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hakenkreuz an wand gezeichnet