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"Ausländerhass spielte maßgebliche Rolle"

Im Prozess um den Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Sangerhausen am 6. Januar 2007 hat jetzt die Staatsanwaltschaft das Wort. Sie geht von einer zweifelsohne ausländerfeindlichen Tat aus. Die Plädoyers wurden am Donnerstag, den 29. Mai, fortgesetzt.

Elf Monate nach Beginn des Prozesses um den Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Sangerhausen wurde bei der Hauptverhandlung am 27. Mai 2008 vor dem Landgericht Halle mit den Plädoyers begonnen. Die Staatsanwaltschaft Halle beantragte gemäß der Anklage eine Verurteilung der drei Männer und einer Frau wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung. Als Freiheitsstrafen sah Staatsanwalt Weber acht Jahre für Danny R. (27 Jahre), je sieben Jahre für Glenn K. (27 Jahre) und Christian K. (25 Jahre) sowie fünf Jahre wegen Beihilfe für Franziska Z. (22 Jahre) als angemessen an.

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass alle vier Angeklagten am Vorabend der Tat in Sotterhausen auf dem Grundstück des bekannten Rechtsextremen Enrico Marx gewesen sind. Von dort aus brachen sie gemeinsam nach Sangerhausen auf und waren gegen 4:30 Uhr am Morgen des 6. Januars 2007 an einer Tankstelle, bei der Danny R. mit einem Benzinkanister an der Zapfsäule gesehen wurde. Kurz nach 5:00 Uhr wurden drei Brandflaschen auf die Flüchtlingsunterkunft in Sangerhausen geworfen, wodurch in der Erdgeschosswohnung ein schwerer Brand entstand, dem der Bewohner aus Burkina Faso nur mit knapper Not entkommen konnte. "Ausländerhass" habe bei den eindeutig der rechten Szene angehörigen Angeklagten eine "maßgebliche Rolle" gespielt, so Staatsanwalt Weber.

In seinen Vorbemerkungen zum Plädoyer sprach er auch das schändliche Verhalten eines Verteidigers an, der dem Hauptbetroffenen und Nebenkläger die Frage gestellt hatte, warum er nicht wieder in sein Land zurückgekehrt sei, wenn ihn der Anschlag so schwer belasten würde. Außerdem sprach er einzelne polizeiliche Ermittlungsfehler, wie die unterlassene Belehrung bei einer Beschuldigtenvernehmung, an, hielt die geleistete Polizeiarbeit aber insgesamt für ordnungsgemäß.

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