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DVU scheitert bei Europawahl und wird von MUT-Leser angezeigt

Nur 42 Prozent Wahlbeteiligung in Deutschland bei der Europawahl, viele fürchteten, davon profitieren  Rechtsextreme wie die DVU. Doch sie erhielt nur 0,4 Prozent der Stimmen, das sind deutschlandweit 111.631 Wähler. Somit hat sie keine Aussichten, Geld aus dem EU-Wahlkampffonds zu erhalten. Bei ihrer Wahlkampfhetze gegen die EU wäre das auch zu komisch gewesen. Stattdessen winkt der DVU mindestens eine Anzeige. Wegen Volksverhetzung, Rassismus und wegen Störung des öffentlichen Friedens. Ein MUT-Leser schickte uns am Wahltag die Kopie seiner Anzeige - zur Nachahmung empfohlen...

Von Holger Kulick

Am frühen Wahlabend hatte die DVU auf ihrer Homepage noch stolz verkündet: "Bleibt es mindestens bei den zur Zeit avisierten 0,5 %, können wir einen deutlichen Zugewinn an staatlichen Geldern verbuchen, den wir für unsere künftige politische Arbeit und anstehende Wahlkämpfe einsetzen werden". Doch für die dazu erforderlichen 0,5 Prozent reichte es nach dem letzten Stand der Auszählung nicht mehr. Nur in den ostdeutschen Bundesländern erzielte sie Werte von rund 1 Prozent, in Brandenburg den Höchstwert mit 1,7 Prozent. Dabei könnte die DVU das Geld aus der Wahlkampfkostenrückerstattung gut gebrauchen - zum Beispiel für ein ihr jetzt drohendes Strafverfahren.

Strafanzeige und Strafantrag gingen am Wahlwochenende beim zuständigen Landgericht Fulda ein und richten sich gegen den DVU-Vorsitzenden Matthias Faust und die DVU-Spitzenkandidatin Liane Hesselbarth wegen Verdachts der Volksverhetzung gem. § 130 Abs, 1 u. 2 StGB, sowie der Beleidigung gem. § 185 StGB.

Der Klagesteller, ein Jurist aus Bad Hersfeld, fand einen Flyer der DVU zur Europawahl in seinem Hausbriefkasten vor, der  ihm gewaltig ausstieß. Völkisches und Rassistisches fanden darin einen besonderen Stellenwert. In seiner Strafanzeige schildert er das so: 


"Am heutigen Tag fand ich, als ich gegen Abend von der Arbeit nach Hause kam, in meinem Briefkasten den beiliegenden Flyer der DVU zur Europawahl in meinem Briefkasten vor. Da etliche gleiche Flyer im Hausflur, wo sich die Briefkästen befinden, herumlagen, muss ich annehmen, dass diese im Rahmen einer so genannten Steckaktion im gesamten Haus und wohl auch der Strasse insgesamt verteilt wurden. Darüber hinaus ist aufgrund der gesamten Machart sowie des
Inhalts dieses Pamphlets davon auszugehen, dass dieses in einer größeren Auflage, vermutlich von tausenden Exemplaren, gefertigt und verteilt wurde. Als Verleger ist, wenn auch reichlich klein gedruckt, deutlich der Beschuldigte genannt. Darüber hinaus wurde auf dem Flyer die Unterschrift beider Beschuldigter angebracht, weshalb der Verdacht besteht, dass beide Beschuldigte den Inhalt des Flyers kennen und dessen Verbreitung billigen.

Da der hinreichende Verdacht besteht, dass an der Erstellung und Verbreitung des Flyers noch weitere Personen, deren Identität noch zu ermitteln ist, beteiligt waren, wird die Strafanzeige auch noch gegen Unbekannt erhoben. Auf der Innenseite dieses Flyers ist unter der Überschrift „Die EU gefährdet Sicherheit und Frieden“ folgendes ausgeführt: „Wenn Völker ihr Zusammenleben nicht mehr selbst bestimmen dürfen, sondern gegen ihren Willen zerstört und durchmischt werden, ist ihre innere Stabilität bedroht. Die Vorzeichen sind schon jetzt unübersehbar: Ausufernde Kriminalität, wachsendes Misstrauen der Menschen untereinander und gegenüber den Regierenden, Verfall von Sitte und Anstand. Statt einer multikulturellen Gesellschaft entsteht eine multikriminelle. Ausländer und sogenannte „Deutsche mit Migrationshintergrund“ lassen vor allem in Städten und Ballungszentren gefährliche Ghettos entstehen. In Berlin und vielen Großstädten der Altbundesländer wird in wenigen Jahren mehr als die Hälfte der Unter40Jährigen ausländischer Abstammung sein! Für uns Deutsche heißt das: Zerstörung unserer sozialen und kulturellen Lebensgefüge durch ethnisch, kulturell und religiös fremdartige und nicht integrierbare Menschen.“

Wenngleich meines Erachtens dieser Text bereits schon allein für sich spricht, erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass bereits schon der einleitende Satz sich nicht nur in der rassistischen Plattheit einer „Durchmischung von Völkern“ erschöpft, sondern bereits darin eine „Bedrohung der Völker“ sieht, womit im Zusammenhang betrachtet nur eine Bedrohung des deutschen Volkes gemeint sein kann. Dies ergibt sich schon unschwer im weiteren Verlauf dieses Machwerks, nachdem dort die in unserem Land lebenden Ausländer unter ausdrücklicher Einbeziehung der „Deutschen mit Migrationshintergrund“ für eine angeblich ausufernde Kriminalität, zwischenmenschliches Misstrauen, sowie den ebenso angeblichen „Verfall von Sitte und Anstand“ verantwortlich gemacht werden.

DVU-Werbeflyer
DVU-Werbeflyer

Da dies den Verfassern aber noch nicht genug ist, wird dann anschließend noch die Zerstörung des sozialen und kulturellen Lebensgefüges des deutschen Volkes allein durch die Anwesenheit dieser Menschen, die wie des weiteren behauptet wird, „ethnisch, kulturell und religiös fremdartig und vor allem nicht integrierbar seien, prophezeit. Wenngleich es sicher noch möglich wäre, die so bezeichneten Menschen noch massiver zu beleidigen und in ihrer Würde zu verletzen, bin ich durchaus der Auffassung, dass bereits mit diesem Text die Grenze zwischen tolerabler Meinungsäußerung und in übelster Weise beleidigender Verächtlichmachung der benannten Menschen bereits mehr als deutlich überschritten ist.

Die Böswilligkeit dieses Unterfangens ergibt sich dabei nicht nur aus diesen Anwürfen selbst, sondern zusätzlich daraus, dass die aufgestellten Behauptungen darüber hinaus jeglicher tatsächlichen Grundlage entbehren.
Insbesondere wird durch das In Aussicht Stellen einer Zerstörung der Lebensgrundlage der Deutschen – nicht anders kann, ausgehend vom insoweit maßgeblichen Empfängerhorizont, die Wortschöpfung des Lebensgefüges interpretiert werden – eindeutig versucht, irrationale Ängste in der deutschen Bevölkerung vor ihren ausländischen Mitbürgern zu schüren und die Bevölkerung zum Rassenhass aufzustacheln. Nachdem die massenhafte Verbreitung einer solchen Hetzschrift, indem diese den Bürgern durch Einwurf in deren Briefkästen entgegen deren Willen regelrecht aufgedrängt wird, zweifellos geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, sind damit die Tatbestandsvoraussetzungen des § 130 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 StGB erfüllt.

Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, dass ich mich als Sohn einer in Folge des zweiten Weltkriegs aus dem heutigen Tschechien vertriebenen sudetendeutschen Mutter, als „Deutschen mit Migrationshintergrund“ betrachten muss. Nachdem mir somit durch die genannte Schmähschrift nachgesagt wird, dass ich als solcher für all die genannten Übel mit
und im Übrigen auch nicht in diese Gesellschaft integrierbar sei, empfinde ich dies auch persönlich als nachhaltige Beleidigung und Verächtlichmachung meiner Person sowie aller anderen Vertriebenen und ihrer Nachkommen, weshalb ich ausdrücklich gegen beide Beschuldigte Strafantrag wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB stelle, sowie gegen Unbekannt, letzteres gegen alle an der Formulierung und Verbreitung des Flyers beteiligte weiteren Personen.

Ich darf Sie bitten, mich über Ihre Abschlußverfügung in Kenntnis zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ass. jur. Klaus F."


Der Jurist hofft auf Nachahmer seiner Klage, "denn es wird dringend Zeit, dass auch andere so etwas tun, denn ich sehe solche rechten Strömungen hier wuchern", berichtete der Klagesteller der MUT-Redaktion. Es sei für ihn beunruhigend zu beobachten, wie gerade in seiner Umgebung "immer mehr junge Leute auf solche Propaganda hereinfallen". Mit der Veröffentlichung seiner Anzeige will er es anderen Betroffenen erleichtern, ihm gleichzutun. Wie zum Beispiel der 17-jährigen Claudie L. aus Leipzig. Sie fragte heute in einer Mail an MUT an:

"Ich habe an meinem Briefkasten einen Aufkleber dran wo drauf steht "Keine Nazipropaganda oder sonstige Rechtsextremistische Werbung einwerfen!" und trotz allem hatte ich heute eine Zeitung der NPD im Briefkasten. Wie kann ich dagegen vorgehen?!"

Die Antwort: Sicherlich auch mit einer Anzeige. Und wenn darin begründet werden kann, dass in der eingeworfenen NPD-Postille ebenfalls Anhaltspunkte für Volksverhetzung und Herabwürdigung anderer Personen oder Personengruppen vorliegen, müsste sogar ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen. Wer Erfahrungen diesbezüglich hat - bitte mailen an:
mut@amadeu-antonio-stiftung.de.

Klaus F. befürchtet allerdings, dass auch seine Anzeige bezüglich der Volksverhetzung ohne weiteres eingestellt und der Strafantrag angeblich mangels öffentlichen Interesses auf den Privatklageweg verwiesen werden könnte. "Sollte dies der Fall sein, werde ich aber nach Möglichkeit die zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe nutzen, um eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf höherer Ebene herbeizuführen", sagt der couragierte Jurist.

DVU-Plakat
DVU-Plakat

Und wie die Rechtsaußenpartei DVU, die Antiislamismus auch auf ihre Plakate setze,  bei den heutigen Europawahlen abschnitt? "Andere Parteien" kamen insgesamt auf etwa 10,4 Prozent, aber keine davon erhielt mehr als zwei Prozent, so die ersten Prognosen. MUT berichtet nach Mitternacht ausführlicher über die Ergebnisse, auch über den Verlauf der Kommunalwahlen in mehreren Bundesländern.


Stimmenzählung des Bundeswahlleiters
Europawahlbilanz "Europa wird konservativer"
NPD in MVP örtlich Kopf an Kopf mit SPD
Hintergrund:
Rechtspopulistische Parteien in Europa.
Die DVU: Rechtspopulistisch? Rechsextrem?
Hass auf den Islam. Was Europas Rechte eint.
Wahlaufruf aus Wernigerode zur Europawahl.
Kommunalwahlprognosen: im Westen Gewinne für Grüne, im Osten...?

www.mut-gegen-rechte-gewalt.de / h.kulick

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Wahlzettel mit DVU-Eintragung