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Länder wollen NPD-Schöffen verhindern

Sachsen und Brandenburg bereiten eine Gesetzesinitiative vor, die ein Unterwandern der Gerichte durch Extremisten verhindern soll. Demnach soll eine gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, Schöffen bei „groben Amtspflichtverletzungen“ leichter entlassen zu können.

Recherchen des ARD-Magazins „Fakt“ hatten ergeben, dass die NPD ihre Mitglieder bundesweit ermuntert, die ehrenamtlichen Gerichtsposten zu übernehmen. Mit dem Unterwandern der Gerichte wolle die Partei gezielt Einfluss auf die Rechtssprechung gewinnen. In diesen Positionen ließe sich „das gesunde Volksempfinden in die Urteilsfindung einfließen“, zitiert das "Fakt" aus einem NPD-Aufruf. Weiter heißt es, als Schöffen könnten die Parteimitglieder beispielsweise „ein höheres Strafmaß etwa gegen kriminelle Ausländer und linksradikale Gewalttäter“ erwirken.


Erfolg hat die Partei mit dieser Strategie offenbar schon an mehreren Amtsgerichten gehabt, unter anderem in Riesa. Dort arbeitet eine NPDlerin, die bereits bei Kommunalwahlen für die rechtsextreme Partei kandidiert hatte. In einem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht jedoch besondere Verfassungstreue im Ehrenamt vorgeschrieben, so werden Schöffen denn auch auf das Grundgesetz vereidigt. Meist schlagen Vereine, Parteien und Verbände Personen für den Gerichtsposten vor, die Kommunen erarbeiten dann Kandidatenlisten, über die der Schöffenwahlausschuss der Gerichte entscheidet. Diesem gehören ein Richter, ein Vertreter des Landrates und sieben vom Kreistag gewählte Mitglieder an.


Die Justizministerien der Länder Brandenburg und Sachsen bestätigten nun, dass sie ein Gesetzesvorhaben erarbeiten, das die Entlassung von Extremisten als Schöffen vereinfachen soll. Wenn ein ehrenamtlicher Richter danach öffentlich die demokratische Grundordnung und die Grundrechte ablehne und bekämpfe, soll dies laut sächsischen Justizministerium zukünftig als „grobe Amtspflichtverletzung“ gelten können. Die neue Regelung ermögliche dann eine Entlassung auch ohne Gerichtsverfahren.

Bei Finanz-, Sozial-, und Verwaltungsgerichten ist eine Amtsenthebung von Extremisten schon jetzt möglich. Nun geht es um die ordentliche Gerichtsbarkeit in Strafsachen. Aus dem Justizministerium in Potsdam hieß es, das Land Brandenburg stehe auch im Kontakt mit dem Bundesjustizministerium. Von einer Bundesratsinitiative sei man aber noch weit entfernt. Sachsen hat erklärt, bald nach der Bundestagswahl solle ein Gesetzesentwurf eingebracht werden.


NPD drängt in Schöffenämter (MDR)

Gesetz soll extremistische Schöffen verhindern (Mitteldeutsche Zeitung)

Länder wollen extremistische Schöffen verhindern (ZDF.de)


www.mut-gegen-rechte-gewalt.de / fst / Foto: Archiv (hk)

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