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Haftstrafen nach Angriff auf Alternativen

Für einen Angriff auf einen alternativen Jugendlichen vor einer Schule in Boizenburg (Mecklenburg-Vorpommern) wurden am Dienstag zwei Rechte zu Freiheitsstrafen verurteilt. Wie Lobbi, eine Opferberatungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern berichtet, setzte das Amtsgericht Hagenow die Strafe bei einem Täter zur Bewährung aus.

Am 25. April 2008 hielten sich die beiden damals 20 und 24 Jahre alten Angeklagten mit anderen Rechten in einer Bushaltestelle vor dem Schulzentrum Boizenburg auf. Als sich der damals 16-Jährige nach Unterrichtsende auf den Heimweg mit dem Bus begeben wollte, kamen die Angeklagten auf ihn zu und pöbelten ihn an. Nachdem ein Lehrer an dem Geschehen vorbei kam, ließen die Täter zunächst von dem Schüler ab.

Wenig später griffen sie den Jugendlichen aber tätlich an, hielten ihn fest und schlugen auf Gesicht und Oberkörper ein. Einem Freund des Betroffenen, der einschreiten wollte, wurden ebenfalls Schläge angedroht. Nachdem andere Schülerinnen die Polizei und eine Lehrerin informierten, flüchteten die Täter. Die Polizei konnte die Männer noch am gleichen Tag stellen.

Die Angeklagten legten vor Gericht ein Geständnis ab. Weil sie die Tat gemeinschaftlich begangen haben, wurden sie wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Angriff führte glücklicherweise zu keinen schwerwiegenden Verletzungen, deshalb wurde bei dem jüngeren Täter die Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten verhängt – ergänzt durch weitere 3 Wochen für einen ebenfalls verhandelten versuchten Diebstahl. Da es sich um die erste Verurteilung handelt, wurde die Strafe für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzliche Auflagen sind 120 gemeinnützige Arbeitsstunden und das Aufsuchen einer Suchtberatung.

Der zweite Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde nicht ausgesetzt, weil sich der 24-Jährige zur Tatzeit bereits wegen anderer Delikte in einer Bewährungszeit befand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der angegriffene Schüler zeigte sich gegenüber der LOBBI zufrieden mit dem Urteil. Er hofft, dass dies ein Signal an andere Betroffene ist, sich nicht einschüchtern zu lassen und rechte Übergriffe anzuzeigen.

Quelle: LOBBI, Landesweite Opferberatung, Beistand und Information für Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg/Vorpommern

www.mut-gegen-rechte-gewalt.de / fst / Bild: Archiv

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