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Holocaust-Leugner nicht mehr bestrafen?

Wolfgang Hoffmann-Riem war bis April dieses Jahres Richter am Bundesverfassungsgericht. Bei einem Auftritt im Berliner Wissenschaftszentrum für Sozialforschung schockt der renomierte Jurist das Publikum mit einer gewagten These: Das Verbot der Holocaust-Leugnung schütze die Menschenwürde nicht. Der Zentralrat der Juden protestiert. Ein Gastbeitrag aus dem Tagesspiegel.

Von Frank Jansen


Er ist einer der angesehensten Juristen der Bundesrepublik und gilt als strenger Hüter von Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wenn einer wie er in einer öffentlichen Veranstaltung gefragt wird, ob die Leugnung des Holocaust strafbar bleiben soll, erwartet man gespannt die Antwort. Und dann kommt es: Wolfgang Hoffmann-Riem, bis zum April Richter am Bundesverfassungsgericht und ehemals Justizsenator in Hamburg, sagt: „Wäre ich Gesetzgeber, würde ich die Leugnung des Holocaust nicht unter Strafe stellen.“ Hätte er als Verfassungsrichter dazu eine Entscheidung treffen müssen, „hätte ich mich schwer getan“. Hoffmann-Riem begründet seine Haltung nur kurz: Mit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung werde nicht das Rechtsgut geschützt, das geschützt werden soll. Gemeint ist vor allem die Menschenwürde. Das Bundesverfassungsgericht habe sich, sagt Hoffman-Riem, bislang „nicht sehr eingehend“ mit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung befasst. Aber womöglich gebe es dazu „mal eine neue, grundlegende Entscheidung“.

Es ist Mittwochabend im Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Hoffmann-Riem hält einen Vortrag zum Thema „Versammlungsfreiheit auch für Rechtsradikale – Kapitulation des Rechtsstaats?“ Im Publikum sitzen viele Juristen, der Ton ist gedämpft. Das Echo auf die Bemerkung zur Leugnung des Holocausts ist lau. Die Brisanz der Worte scheint in diesem Moment den meisten Zuhörern nicht bewusst zu sein.

"Der Meinungsfreiheit keinen Dienst erwiesen“

Auf welch heikles Terrain sich der Ex-Verfassungsrichter begeben hat, zeigt am Donnerstag die Reaktion des Zentralrats der Juden in Deutschland. „Es ist unverantwortlich, dass sich eine Koryphäe der Rechtswissenschaft beim Thema Holocaust-Leugnung solche Kapriolen leistet“, ärgert sich Stephan J. Kramer, der Generalsekretär des Zentralrats, im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Hoffmann-Riem habe fahrlässig den Holocaust-Leugnern ein Argument in die Hände gespielt, „damit hat er der Meinungsfreiheit keinen Dienst erwiesen“. Es sei zu befürchten, dass die Revisionistenszene nun ausgerechnet einen Rechtswissenschaftler mit so hohem Renommee als Kronzeugen missbrauche, sagt Kramer. Bei den nächsten Prozessen würden Holocaust-Leugner garantiert auf Hoffmann-Riem verweisen.

Der Generalsekretär des Zentralrats sieht indes, wie Hoffmann-Riem, eine Einschränkung der Meinungsfreiheit skeptisch. Doch Kramers Sorge gilt dem politischen Risiko, das mit einer schrankenlosen Meinungsfreiheit verbunden wäre. „Ich möchte nicht wissen, wie schlimm es in Deutschland aussähe, wenn die Leugnung des Holocausts nicht strafbar wäre“, sagt Kramer. In einer Zeit „des spürbar wachsenden Rechtsextremismus ist der Versuch, ein Verbot aufzuweichen, ein gefährliches Signal“.

Zahlreiche Rechtsextremisten wurden in Prozessen wegen der Leugnung des Holocaust verurteilt. Aufsehen erregte vor allem das turbulente Verfahren gegen Ernst Zündel, den das Landgericht Mannheim im Februar 2007 zu fünf Jahren Haft verurteilte. Zündel hatte von Kanada aus seine Propaganda im Internet verbreitet. Im Prozess applaudierten ihm der ebenfalls notorisch agitierende Horst Mahler und andere Rechtsextremisten. Grundlage solcher Verfahren ist der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, der für Volksverhetzung Haftstrafen bis zu fünf Jahren vorsieht. In Absatz 3 wird unter Hinweis auf das Völkerstrafgesetzbuch die Leugnung, Billigung oder Verharmlosung des Völkermords der Nazis genannt.

Für Hoffmann-Riem ist der Umgang mit der Holocaust-Leugnung ein Beispiel für punktuell übertriebene Härte des Rechtsstaats in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Die streitbare Demokratie, rät der einstige Verfassungsrichter, sollte es unterlassen, „durch Repression Märtyrer zu schaffen“.

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Zum Originalbeitrag im Tagesspiegel vom 10.7.2008


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Todesopfer des Holocaust