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Bundesprogramme gegen Rechts mit ungewisser Zukunft

BAG Demokratieentwicklung und BAG Kirche und Rechtsextremismus stellen 10 Kernforderungen zur Zukunft der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus vor.

Von Carsten Jansen

Während Anfang dieser Woche die Landeskoordinatoren der Beratungsnetzwerke der Bundesländer gegen Rechtsextremismus zusammen kommen, werden sie mit dem Bund unter anderem über die bislang ungewisse Zukunft der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus sprechen müssen. Trotz der Terrorserie des NSU hat das Bundesfamilienministerium immer noch kein Konzept für die zukünftige Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus vorgelegt. Die bestehenden Programme laufen Ende 2013 aus.

In ihrem am 17. Januar beschlossenen Positionspapier fordern die beiden Bundesarbeitsgemeinschaften nun dringend Klarheit über die Zukunft des Engagements des Bundesfamilienministeriums gegen Rechts und eine Regelung für die Zeit nach dem Auslaufen der bestehenden Programme. Im schlimmsten Fall droht eine Einstellung des Engagements gegen Rechtsextremismus von Januar bis Oktober 2014. In den Haushaltsverhandlungen hatte sich die Regierungskoalition geweigert so genannte Verpflichtungsermächtigungen für das kommende Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen, um das Engagement gegen Rechtsextremismus abzusichern und die Bundesprogramme in ausreichendem Umfang weiter bewirtschaften zu können. An den Mitteln des Bundes hängt jedoch auch das Engagement vieler Bundesländer gegen Rechtsextremismus. Die Beratungsnetzwerke werden zumeist mit über 50% der Mittel durch den Bund gefördert. Nur Berlin und Brandenburg setzen mittlerweile ausreichend Mittel ein, um den Wegfall der Bundesmittel zumindest ansatzweise kompensieren zu können. Hier machen die Bundesmittel nur noch einen verhältnismäßig geringen Anteil des Engagements der Länder aus. Das Bundesfamilienministerium scheint dagegen aus Restmitteln und im Rahmen der vorläufigen Haushaltsbewirtschaftung nur noch einen Teil der Projekte weiter fördern zu wollen. Darunter unter anderem das  gerade von Bundesfamilienministerin Schröder gestartete BIK Netz, ein bundesweites Informations- und Kompetenznetz. Schröder hatte es in einer Pressemitteilung als neuen Weg in der Arbeit gegen Extremismus beworben. An diesem BIK Netz hatte es zuletzt eine deutlich formulierte Kritik von Beratungsinitiativen, wie der Opferperspektive und den Mobilen Beratungsteams aus Brandenburg, gegeben. Auch die beiden Bundesarbeitsgemeinschaften kritisierten das BIK Netz als unverhältnismäßig teuer für eine mit bestehenden und zum Teil veralteten Informationen aufbereitete Website und fordern stattdessen einen bedarfsorientierten Austausch auf Basis der Wünsche und Bedürfnisse aus den Ländern.

Bundesarbeitsgemeinschaften stellen Kernforderungen vor

Die beiden Bundesarbeitsgemeinschaft haben nun zusammen zehn Kernforderungen ausgearbeitet, die in die Beratungen der Länder mit dem Bund einfließen sollen. Dabei zieht sich der Wunsch nach stärkerer Beteiligung und Kooperation mit der Zivilgesellschaft durch, wie auch die Verstetigung bewährter und evaluierter Ansätze und der Wunsch die Arbeit gegen Rechtsextremismus stärker auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen des Bielefelder Konzepts der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zu diskutieren und nicht im parteipolitischen Raum zur Profilierung zu nutzen.

Die zehn Kernforderungen sind im Einzelnen:

  1. Beteiligung der Zivilgesellschaft an der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Programme, um ihre Erfahrungen und Kompetenzen gegen Rechtsextremismus zu berücksichtigen
  2. Berücksichtigung der Evaluationen zu den bisherigen Bundesprogrammen
  3. Verstetigung der Förderung Mobiler Beratungsteams, der Opferberatung und lokaler Initiativen sowie bewährter und strategischer Ansätze in der präventiven Bildungsarbeit und der positiv evaluierten Modellprojekte
  4. Weiterhin mehrjährige Erprobung von sozialraumbezogenen und überregionalen Modellen in der Bildungs- und Beratungsarbeit
  5. Förderung der bedarfsorientierten Vernetzung und Qualifizierung zivilgesellschaftlicher Initiativen sowie des Wissenstransfers satt einer viel zu teuren Webseite, wie das BIK Netz sie darstellt
  6. Etablierung eines bundesweitenunabhängigen Monitorings rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten
  7. Aufstockung der Mittel auf mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr
  8. Abschaffung der erhebliche Kapazitäten bindenden Kofinanzierung, verbunden mit einer Kooperation zwischen Bund und Ländern und der Ausfinanzierung der bewilligten Projekte
  9. Sofortige Abschaffung der Extremismusklausel
  10. Verabschiedung vom politisch aufgeladenen und unwissenschaftlichem Kampf „gegen jeden Extremismus

 
Erklärung der BAGD und BAGKR im Wortlaut

Regierung setzt Abbrucharbeiten beim Kampf gegen Rechtsextremismus fort

Bundesfamilienministerium sichert Nachhaltigkeit in der Rechtsextremismusprävention
 

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Foto: der-bildermacher via flickr, cc