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NPD-Verbot. Die uneinigen Länder.


Bei ihrer Konferenz in Berlin vom 5. bis 7.12. waren sich die Innenminister am Freitag parteiübergreifend einig, dass es keine Steuergelder für Stiftungen geben dürfe, die der NPD nahestehen. Auch soll noch klarer werden, dass rechtsextreme Vereine nicht als gemeinnützig anerkannt und damit privilegiert werden dürfen. Der Streit über einen Anlauf zum Verbot der NPD rückte dagegen nicht auf die Tagesordnung, sondern wurde nur bei einem Kamingespräch thematisiert. Denn die Minister wissen: sie sind zu zerstritten in dieser Frage. Nachfolgend eine Zusammenfassung der bisherigen Positionen und eine Umfrage der MUT-Redaktion unter den Länderinnenministern.

Von Holger Kulick

Angesichts der Blockade in der Frage eines NPD-Verbots berieten die Minister über Instrumente, Rechtsextremisten die Geldquellen auszutrocknen. "Wir gehen dahin, wo es ihnen am meisten wehtut", sagte Schleswig-Holsteins Minister Ralf Stegner (SPD). Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sagte, derzeit flössen keine staatlichen Mittel an NPD-nahe Stiftungen. Durch ihre Vertretung in mehreren Landtagen habe die NPD aber nach drei Jahren Anspruch auf solche Zahlungen. Dem wollen die Minister vorbeugen. denn es sei aus ihrer Sicht nicht rechtens, "verfassungsfeindliche Bildungsarbeit" zu unterstützen.

Rechtsextremen Vereinen werde laut Körting oft schon die Gemeinnützigkeit verwehrt, die Spenden steuerlich abzugsfähig macht. Die Innenminister wollen sich an die Finanzminister wenden, damit dies klarer gestellt wird, möglicherweise durch Ergänzung der Gesetze. Wie Körting und Stegner betonte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für die CDU, dass diese die NPD für verfassungswidrig halte. Die CDU sehe aber im Gegensatz zur SPD ein größeres Risiko, dass ein zweiter Verbotsantrag wie 2003 vor dem Verfassungsgericht scheitert. Die Länder wollen bis März 2008 neue Informationen in dieser Frage sammeln, die NPD wird also weiter Wolf im Schafspelz spielen, um bis dahin nicht negativ aufzufallen.


Einige SPD-Innenminister hatten sich größere Hoffnung auf ein NPD-Verbotsverfahren gemacht. Im Vorfeld des SPD-Parteitags Ende Oktober 2007, auf dem einmütig ein neuer Vorstoß für ein NPD-Verbotsverfahren beschlossen wurde, hatten sich die fünf sozialdemokratischen Innenminister der Länder geschlossen hinter eine solche Initiative gestellt. Nach Auffassung der Ressortchefs von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Berlin, Sachsen-Anhalt und Bremen sei die Verfassungsfeindlichkeit der rechtsextremen Partei offenkundiger geworden. "Insbesondere hat die NPD ihre Basis durch systematische Integration neonazistischer Kameradschaften gestärkt und damit einen noch verfassungsfeindlicheren Charakter angenommen", erklärte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD). Wer jüngst am 1.12. den Neonaziaufmarsch im Berliner Bezirk Neukölln verfolgt hat, konnte ein Zeuge dieser Entwicklung werden. Seite an Seite mit der NPD-Spitze zeigten sich ultrarechte Kameradschaften, denen vor allem die Abschaffung der Bundesrepublik als Ziel vorschwebt.

Auch Thüringens Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) und Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) unterstützen mittlerweile einen zweiten Anlauf für einen Verbotsantrag. Mindestens sechs ihrer Kollegen sind allerdings dagegen – aus Bayern, Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Saarland und Nordrhein-Westfalen. In Brandenburg und Sachsen gibt es noch kein einheitliches Meinungsbild in den dortigen Regierungen.

Allerdings sieht auch Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für einen Verbotsantrag derzeit keine Chance: "Bisher hat mir niemand überzeugend erklären können, warum wir jetzt erfolgreicher sein sollten", sagte er am 4.11.2007 der Zeitung BILD am Sonntag. Die CDU-Vorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte sich ebenfalls skeptisch zu einem zweiten Verbotsverfahren: "Sollten wir wieder erfolglos sein, wäre das genau das falsche Signal", sagte die CDU-Politikerin der "Jüdischen Allgemeinen Wochenzeitung".

Hintergrund: Die V-Mann-Frage

Der Hintergrund: Bereits im März 2003 war ein NPD-Verbots-Antrag von Schäubles Vorgänger Otto Schily (SPD) und des früheren bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Verfassungsgericht hatte eine Fortführung des von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag beantragten Verbotsverfahrens aus prozessualen - nicht aus sachlichen - Gründen abgelehnt: Es hatte sich herausgestellt, dass Funktionäre der NPD, deren Äußerungen zur Stützung der Verbotsanträge herangezogen worden waren, als V-Männer für die Geheimdienste arbeiteten. Die Entscheidung der Richter des zuständigen Senats war dann geteilt: Drei Richter waren der Ansicht, dass durch die Anwesenheit der V-Leute ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis" bestehe, vier Richter sahen dies nicht so. Weil aber für den Verbotsantrag einer Partei die hohe Hürde einer qualifizierten Mehrheit von Zweidritteln der Richter notwendig ist, stellte das Gericht fest, dass eine Fortführung des Verfahrens "rechtsstaatlich nicht vertretbar und der Antragsgegnerin nicht zuzumuten" wäre.

Als neuer Bayerischer Ministerpräsident wird Günther Beckstein deshalb nun einen neuen Verbotsantrag gegen die NPD beim Karlsruher Verfassungsgericht nicht unterstützen. Sein Amtsnachfolger im bayerischen Innenministerium Joachim Herrmann (CSU) hat dies am 25.10.2007 in einem Interview mit SPIEGEL ONLINE deutlich gemacht: "Nachdem wir einmal auf die Nase gefallen sind, muss bei einem erneuten Verfahren den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden."

Herrmanns Amtskollege in Hessen, Volker Bouffier (CDU) äußerte zeitgleich in einem Gespräch mit der Osnabrücker Zeitung ähnliches: ''Es gilt, die Partei politisch zu bekämpfen und sie so zu entzaubern." Beim Herbstgespräch des hessischen Verfassungsschutzes sagte Bouffier zwar, selbstverständlich werde man den Auftrag erledigen, bis zum Frühjahr Material für ein Verbotsverfahren zu sammeln. Er halte ein neues Verfahren aber für verkehrt, weil ein NPD-Verbot die Probleme nicht lösen würde. Außerdem wandte er ein: "Kameradschaften erreiche ich mit einem Verbot gar nicht." Bereits beim ersten, 2003 gescheiterten Verbotsversuch habe Hessen "nicht mitgemacht", betonte Minister Bouffier. Außer Hessen und dem Saarland seien alle anderen damals "dem Mainstream hinterhergelaufen". Der Preis für einen neuen Verbotsantrag sei zudem viel zu hoch: "Der von der SPD angeregte Verzicht auf V-Leute des Geheimdienstes in der NPD liegt deutlich neben der Sache." Auch innerhalb der SPD wird ein Verzicht auf die V-Leute nicht einhellig getragen: ''Wir brauchen V-Leute, denn wir brauchen sie für Informationen zur Gefahrenabwehr, nicht aber als Provokateure'', sagt etwa Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner im November 2007.

Neuer Ansatzpunkt - die Parteifinanzen?

Aufgrund dieser Meinungsverscheidenheiten zeigten die Länderinnenminister relativ lange Zurückhaltung. Nur Berlin und Sachsen-Anhalt übernahmen eine Art Vorreiterrolle, vehement auch öffentlich für ein NPD-Verbot einzutreten, andere Bundesländer schlossen sich dagegen der Linie Hessens an, zu betonen, sie zögen die Auseinandersetzung mit den Rechtsextremen vor, schwankten oder äußerten sich ungern konkret. Auch die Idee einer Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung für die NPD, die diesen Staat und viele seiner Werte ablehnt, findet bislang wenig Rückhalt unter den Innenministern, Maßnahmen werden allerdings noch geprüft. Der Hintergrund: ein erheblicher Teil der NPD-Einnahmen stammt aus staatlichen Quellen. Das hatte der Bericht einer Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz Anfang Juni 2007 festgestellt. Auf Anregung des Berliner Innensenators Erhart Körting hatte diese "länderoffene Arbeitsgruppe" Erkenntnisse über Finanzquellen der rechtsextremistischen Kreise zusammengetragen und kam zu dem Ergebnis, dass sich die NPD zu erheblichen Teilen aus Steuermitteln finanziert. (Der 19-seitige Finanz-Bericht als Download: www.berlin.de). Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse hatte diese Erkenntnisse am 6.11.2007 in einem Interview mit stern.de als "pervers" bewertet. Im Wortlaut sagte er:

''Dass die NPD kein demokratisches Selbstverständnis und Wertebewusstsein hat, ist kein Geheimnis. Daher muss diese Debatte muss auch über die staatliche Parteienfinanzierung geführt werden. Ich halte es für geradezu pervers, dass der demokratische Staat fast die Hälfte des Etats der NPD aufbringt. 40 Prozent des NPD-Etats kommen aus dem Parteienzuschuss, den der Bundestagspräsident zu vergeben hat. Es ist unanständig - ich nenne es pervers - dass der demokratische Staat die antidemokratischen Aktivitäten der NPD zu einem beträchtlichen Teil finanziert. Diesen Zustand sollte man beenden.''

Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner regte darüber hinaus Mitte November, am 15. Jahrestag des Brandanschlags auf ein Wohnhaus in Mölln, die Aufdeckung der NPD-Finanzquellen an: "Wer Nazis Geld gibt, gehört öffentlich gebrandmarkt", forderte Stegner gegenüber der Nachrichtenagentur ddp.

Drei Optionen: Verbot, 'Trockenlegung', Auseinandersetzung

Aus diesen Positionen ergeben sich drei Handlungsoptionen. Ein gänzliches Verbot der rechtsextremen Partei, alternativ zumindest eine Beschränkung ihrer staatlichen Finanzzuschüsse, oder aber die Konzentration auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit der NPD und ihre Demaskierung als eindeutige NSDAP-Nachfolgepartei. Mut-gegen-rechte-Gewalt.de führte diesbezüglich im Sommer 2007 eine Befragung der Innenministerien durch.
Drei Fragen wurden Mitte Juli 2007 den Innenministern gestellt: 1.) Ist aus Ihrer Sicht ein neuerlicher Anlauf, die NPD als Partei zu verbieten, sinnvoll? 2.) Würden Sie einen solchen Antrag befürworten, wenn er von anderer Seite gestellt wird? 3.) Wie stehen Sie zu dem Vorschlag eine rechtsextreme Partei wie die NPD nicht als Partei selber zu verbieten, sondern lediglich deren Teil-Finanzierung durch staatliche Steuermittel? Schließlich lehnt sie diesen Staat und dessen Verfassungswerte ab.

Umfrageergebnis: Nur wenige konsequente Verbots-Befürworter

Das Ergebnis auch hier: Eindeutige Voten für ein Verbot, so wie von Berlins Innensentor Eberhard Körting (SPD) und Sachsen-Anhalts Innenminister Hövelmann (SPD), blieben schon damals rar. Die Position der Befürworter: Ein solches gerichtliches Verbot sei – entgegen dem Scheitern beim letzten Versuch am 18. März 2003 – machbar, da sich die Sachlage seitdem deutlich geändert habe. Inzwischen habe die Partei unter der Führung Udo Voigts eine enorme Radikalisierung durch die Einbeziehung von neonazistischen Kameradschaften und Skinheadgruppen vollzogen und stelle nunmehr ein ganz anderes Gefahren- und Gewaltpotential dar als zuvor. Zudem könne sie, durch demokratische Mechanismen geschützt, weitgehend frei und zunehmend professionell agieren, Nachwuchsrekrutierung betreiben, ihre Gegner einschüchtern und ihre Ausgangsbasis für einen Angriff auf das demokratische Wertesystem ausbauen. Die Minister argumentieren auch, dass die NPD aber letztendlich erst durch die Aufwendungen des Staates an sie in die Lage versetzt wird, gegen eben diesen Staat aufzutreten. Bei einem Verbot der NPD würde jedoch die zentrale Aktionsplattform der Staatsgegner entfallen und so die Gefahr, die aus diesem politischen Spektrum für viele Mitmenschen erwächst, zumindest deutlich reduziert werden.

Gegenstimmen: Verbot bekämpft nur Symptome

Dagegen kristallisierte sich die Meinung einiger anderer Innenminister heraus, etwa aus Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und dem Saarland, die sich sehr klar gegen ein Verbot der NPD aussprachen. Ihre Ansicht nach sind einerseits die gesetzlichen Hürden für ein Parteiverbot zu hoch. Durch ein mögliches erneutes Scheitern der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht würde den Rechtsextremen dann noch mehr moralischer Auftrieb verliehen als dies ohnehin bereits der Fall sei. Zudem würde ein Parteiverbot zwar die Symptome des politischen Extremismus bekämpfen, nicht aber die zugrunde liegende rechtsextreme Gesinnung in Teilen der Bevölkerung.

Die Positionen der Innenminister im Einzelnen

Nachfolgend die Antworten der zuständigen Innenminister und -Ministerinnen im Einzelnen, so wie sie im Juni 2007 von deren Pressestellen übermittelt wurden. Allerdings hatten nicht alle Ministerien reagiert:

FRAGE 1.) Ist aus der Sicht Ihres Ministeriums ein neuerlicher Anlauf, die NPD als Partei zu verbieten, sinnvoll?

Baden-Württemberg, Innenminister Heribert Rech (CDU):

Der Einleitung eines neuen Verbotsverfahrens stehe ich sehr skeptisch gegenüber. Ich fürchte, das hilft uns nicht weiter. Alle demokratischen Parteien müssen die NPD politisch bekämpfen und besonders die jungen Leute über die Machenschaften dieser braunen Rattenfänger aufklären.

Berlin, Innensenator Erhart Körting (SPD):

Ja

Brandenburg, Innenminister Jörg Schönbohm (CDU):

Nein

Hamburg, Innensenator Udo Nagel (parteilos):

Das Engagement gegen jede extremistische Bestrebung ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, nicht die Aufgabe der Sicherheitsbehörden allein. Daher kann ein mögliches Verbot auch immer nur eine Maßnahme unter vielen anderen gegen Verfassungsfeinde sein – aber niemand sollte glauben, durch ein reines Verbot wäre das Problem zu lösen. (Morde sind ja auch verboten…) Außerdem sind aus Sicht der Hamburger Innenbehörde Sanktionen bis hin zum Verbot nur dann wirklich sinnvoll, wenn sie vor Gericht Aussicht auf Erfolg haben – so, wie es beispielsweise bei den Verboten der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei (SRP) oder der linksextremen Kommunistischen Partei (KPD) in den 50er Jahren der Fall war. Sollte ein Verbotsantrag gegen die NPD erneut scheitern, wäre das für unsere wehrhafte Demokratie ein Desaster und würde überdies noch Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremen gießen. Es kann nicht im Sinne eines Demokraten sein, die NPD durch gescheiterte Sanktionsversuche in eine Art Märtyrerrolle zu drängen.

Niedersachsen, Innenminister Uwe Schünemann (CDU):

Ich halte ein erneutes NPD-Verbotsverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Das Parteienprivileg setzt einem solchen Verbot sehr hohe verfassungsrechtliche Schranken. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass ein solches Verfahren mit hinreichender Erfolgsaussicht betrieben werden kann. Außerdem erreichen wir nach meiner festen Überzeugung durch Aufklärung und Information durch private und staatliche Stellen wesentlich mehr als durch Verbote. Dem Bedürfnis nach politischer Bildungsarbeit und Aufklärung trägt beispielsweise das Land Niedersachsen Rechnung, indem insbesondere seit 2003 nicht unerhebliche Personal- und Sachmittel in die Erstellung und Durchführung von Wanderausstellungen, in die Lehrerfortbildung und in Aufklärungsbroschüren investiert werden. Die Erfolge in Niedersachsen sind messbar.

Nordrhein-Westfalen, Innenminister Dr. Ingo Wolf (FDP):

Nein

Rheinland-Pfalz, Innenminister Karl Peter Bruch (SPD):

Zur Wehrhaftigkeit des demokratischen Staats zählt auch die Möglichkeit eines Verbots einer Partei. Bezüglich der NPD ist unumstritten, dass die inhaltliche Ausrichtung der Partei verfassungswidrig und somit verbotswürdig ist. Von daher wird die eingehende Prüfung der Chancen eines neuerlichen Verbotsverfahrens befürwortet. Auf einem anderen Blatt steht die Frage der seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht geforderten Offenlegung von Quellen. Hier sieht der Minister entscheidende Hürden: „Wir können keine Quellen offenbaren. In der Folge wären wir blind.“ Vor diesem Hintergrund wird sich derzeit nicht auf die neuerliche Anstrengung eines Verbotsverfahrens festgelegt. Dies wird er erst nach der angesprochenen eingehenden Prüfung der Chancen und Voraussetzungen entschieden.

Saarland, Innenminister Klaus Meiser (CDU) in Nachfolge von Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), die Anfang September ins Bildungsministerium wechselte:

Das saarländische Innenministerium war in der Vergangenheit gegen ein NPD-Verbotsverfahren. An dieser Haltung hat sich bis heute - auch vor dem Hintergrund der neuen Forderungen nach einem Verbot - nichts geändert. Die Gründe hierfür sind folgende: Zum einen hat das fehlgeschlagene Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gezeigt, wie schwierig ein solches Verbot auf dem gerichtlichen Wege durchzusetzen ist. Die Befürchtung, dass die NPD bei Fehlschlagen des Verfahrens hieraus gestärkt hervorgehen würde, hat sich bestätigt. Ein weiterer Grund für die ablehnende Haltung des saarländischen Innenministeriums ist die Tatsache, dass durch ein Verbot die NPD in den Untergrund gedrängt und somit die Beobachtung durch staatliche Organe massiv erschwert würde. Aus Sicht des saarländischen Innenministeriums ist das wirksamste Mittel gegen die NPD die politische Auseinandersetzung, um deutlich zu machen, welch undemokratisches und rassistisches Gedankengut durch die Funktionäre, Mitglieder und Anhänger dieser Partei verbreitet wird. Die Wählerinnen und Wähler müssen von der Unwählbarkeit der NPD überzeugt werden. Dieser Weg der Auseinandersetzung auf politischer Ebene ist zwar mühsam, jedoch die langfristig einzige Möglichkeit, der NPD wirksam entgegenzutreten.

Sachsen-Anhalt, Innenminister Holger Hövelmann (SPD)

In der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus halte ich einen neuen Versuch zum Verbot der NPD für unbedingt geboten. Gegen eine Partei, die unsere Verfassung ernsthaft bedroht, müssen wir auch das Instrument des Parteienverbots nutzen. Natürlich wird ein Verbot das rechtsextreme Gedankengut nicht beseitigen, aber es verschafft uns unvergleichlich bessere Möglichkeiten, es zu ächten. Der Appell der Politik an die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zum Engagement gegen rechts wirkt unglaubwürdig, wenn dieselben Politiker aus formaljuristischen Gründen immer wieder die Spielräume der NPD schützen müssen.

Schleswig-Holstein, Innenminister Ralf Stegner (SPD):

Innenminister Ralf Stegner ist für ein hartes, politisch offensives Vorgehen gegen die NPD und das von ihr verbreitete rechtsextreme Gedankengut. Er hat deshalb besonders das Thema der Finanzierung der NPD auf die Tagesordnung der letzten Innenministerkonferenz gebracht. Dieses erzeugte bei der NPD wütende Reaktionen. Die Auseinandersetzung mit den Inhalten der Nazi-Partei muss von allen demokratischen Parteien mit Nachdruck und großem Selbstvertrauen geführt werden. Dabei gilt es deutlich zu machen, dass die Werte der Demokratie Führertum und Unfreiheit deutlich überlegen sind. Bei der Frage nach einem erneuten Versuch eines NPD-Verbotes ist Minister Ralf Stegner skeptisch. Er verkennt den Charme eines solchen Verbotes, weil dadurch die öffentlichen Mittel für die NPD verloren gingen, befürchtet aber, dass bei einem erneuten Scheitern, der Zulauf zur NPD nur größer wird. Im Übrigen wird durch ein Verbot das Gedankengut der Nazis nicht besiegt

FRAGE 2.) Würde Ihr Ministerium einen Verbots-Antrag befürworten, wenn er von anderer Seite gestellt wird?

Baden-Württemberg

Wir würden uns nicht verweigern, aber eine besonders intensive Prüfung der Erfolgsaussichten verlangen.

Berlin

Ja

Brandenburg

Nein

Niedersachsen:

Nein

Nordrhein-Westfalen

Nein

Sachsen-Anhalt

Die Zwickmühle, die eine Sperrminorität des Bundesverfassungsgerichts 2003 eingerichtet hat, bringt den demokratischen Staat in eine bizarre Situation: Eine Partei, die so radikal, politisch gefährlich und von kriminellen Elementen durchsetzt ist, dass sie im Interesse der Gefahrenabwehr überwacht werden muss, darf gerade deswegen nicht verboten werden. Diese Zwickmühle muss aufgelöst werden. Der richtige Zeitpunkt für einen neuen Verbotsantrag ist aber erst erreicht, wenn erneut ein breiter Konsens unter den antragsberechtigten Verfassungsorganen erreicht wird.

FRAGE 3.) Wie stehen Sie zu dem Vorschlag eine rechtsextreme Partei wie die NPD nicht als Partei selber zu verbieten, sondern lediglich deren Teil-Finanzierung durch staatliche Steuermittel? Schließlich lehnt sie diesen Staat und dessen Verfassungswerte ab?

Baden-Württemberg

Darüber haben wir bereits bei der letzten Innenministerkonferenz gesprochen. Die Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen, weil es hier um schwierige rechtliche und politische Fragen geht. Die Innenminister werden sich bei ihrer Herbstkonferenz erneut mit dem Thema befassen.

Berlin

Solange die Partei nicht verboten ist, dürfte dies verfassungsrechtlich leider nicht möglich sein.

Brandenburg

Die Innenministerkonferenz hat zum Thema der "Staatlichen Finzierung der NPD" eine Arbeitsgruppe mit der Prüfung von Lösungen beauftragt. Das Innenministerium würde grundsätzlich Maßnahmen begrüßen, wenn diese rechtsstaatlich möglich sind.

Niedersachsen

Dieser Ansatz ist verfassungsrechtlich wegen des Parteienprivilegs sehr problematisch. Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit das Parteienprivileg auch auf parteinahe Stiftungen durchgreift. Insoweit bleibt das Ergebnis der von der Innenministerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe zur staatlichen Finanzierung der NPD abzuwarten, das Gegenstand der Herbstkonferenz der Innenminister sein wird.

Nordrhein-Westfalen

Die Innenministerkonferenz hat wegen der vielen komplizierten Rechtsfragen die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen, um die Umsetzbarkeit eines solchen Vorschlags zu prüfen.

Rheinland-Pfalz

Der angesprochene Vorschlag ist hier nicht im Detail bekannt. Allgemein ist zu bemerken, dass bei der Frage der staatlichen Finanzierung von Parteien der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist. Der Staat darf sich deshalb nicht aussuchen, welche politischen Parteien er mit öffentlichen Mitteln finanziert. Insbesondere wäre ein Gesetz, das Parteien, die zwar von den Verfassungsschutzbehörden als verfassungsfeindlich gewertet werden, vom Bundesverfassungsgericht aber nicht als verfassungswidrig festgestellt sind, von der Finanzierung ausschließt, unzulässig.

Saarland

Nur durch Stimmenverlust bei Wahlen können auch die Steuermittel, die der Partei zufließen, stetig reduziert werden. Daneben ist es Aufgabe des Parlaments, darauf zu achten, dass die an die NPD gezahlten Steuermittel nicht für verfassungswidrige Zwecke verwandt werden.

Sachsen-Anhalt

Wir stehen heute vor der widersinnigen Situation, dass die Feinde der Demokratie mit Steuergeldern gestärkt werden: mit Wahlkampfkostenerstattung, mit Fraktionsgeldern, demnächst womöglich mit Geldern für eine NPD-nahe Stiftung. Dagegen hilft aber nur ein eindeutiges gerichtliches Verbot der Partei und keine Hilfskonstruktion.

Schleswig-Holstein

Dieser Vorschlag lässt sich auf der Grundlage des geltenden Verfassungsrechts nicht realisieren: Nach dem Grundgesetz haben alle Parteien gleichermaßen einen Anspruch auf staatliche Mittel nach dem Parteiengesetz. Der Bundesgesetzgeber hat hierbei keinerlei Ermessenspielraum. Der Ausschluss einzelner Parteien, die zwar als verfassungsfeindlich eingestuft werden, aber vom Bundesverfassungsgericht bisher noch nicht für verfassungswidrig erklärt worden sind, wäre mit dem verfassungsrechtlich begründeten Gebot der Chancengleichheit aller Parteien nicht zu vereinbaren. Eine Verfassungsänderung mit dem Ziel, als verfassungsfeindlich eingestufte, aber (noch) nicht verbotene Parteien vom Gebot der Chancengleichheit auszunehmen, ist m.E. nicht der richtige Weg, um extremistischen Bestrebungen entgegenzuwirken.

Fazit: Eher unwahrscheinlich: eine schnelle Lösung

Die diametralen Gegensätze, die sich in dieser Befragung ergeben, lassen den Schluss zu, dass es zeitnah kaum zu einem neuen Anlauf der Länder für ein rasches NPD-Verbot kommen wird. Wahrscheinlicher ist, dass sich die Innenminister mittelfristig auf eine Formulierung einigen, die in letzter Konsequenz den Status quo vorläufig beibehält. Das heißt: Entsetzen über die NPD einerseits, aber noch kein Verbotsantrag, stattdessen intensives allseitiges Prüfen von Verbotsmöglichkeiten.

In dieser Form hat der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns Lorenz Caffier (CDU) am 18. Oktober im Schweriner Landtag sehr dezidiert eine Argumentation vorgegeben, mit der er nicht nur die Position der Großen Koalition seines Bundeslands zusammenfasst, sondern die auch bundesweit von vielen Innenministern Unterstützung finden dürfte. Anlass war eine gemeinsame Entschließung von SPD und CDU-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Titel "Demokratie schützen - NPD-Verbotsverfahren auf den Weg bringen".

Die Kompromissformel Mecklenburg-Vorpommerns

Im Landtag hielt Lorenz Caffier am 18.Oktober folgende, hier nur leicht eingekürzte Rede zum NPD-Verbot:

''Der Antrag der Fraktionen von CDU und SPD zur Prüfung eines erneuten NPD-Verbotsverfahren stößt bei der Landesregierung auf großes Verständnis. Denn auch wir sehen die Notwendigkeit, uns mit einer Partei auseinander zusetzen, die ein rassistisches Weltbild pflegt, die in öffentlichen Reden demokratische Politiker als "Verbrecher" oder "etablierte Volksbetrüger" bezeichnet die unlängst auf der Homepage ihres Landesverbandes Werbung für ein geschichtsklitterndes Werk über die Waffen-SS verbreitet hat und nicht zuletzt wegen ihrer engen personellen und organisatorischen Verflechtung mit der Neonazi-Szene unseres Landes.

Der Rechtsstaat, unsere heutige Demokratie ist wehrhaft. Und weil sie das ist, wird es nicht noch einmal einer Organisation - wie seinerzeit der NSDAP - gelingen, die Demokratie mit Hilfe ihres rechtlichen Instrumentariums zu beseitigen. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, immer wieder zu prüfen ob eine Partei, die wir völlig zu Recht als verfassungsfeindlich, fremdenfeindlich, demokratiefeindlich und daher extremistisch wahrnehmen, nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu verbieten ist. Dabei übersehen wir jedoch nicht, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes den politischen Parteien im demokratischen Wettstreit eine zentrale Rolle und damit auch einen besonderen Bestandsschutz zugemessen haben.

Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 18. März 2003 zum ersten NPD-Verbotsverfahren deutlich erläutert, ich zitiere aus dem Beschluss: "Politische Parteien haben - im Vergleich zu Vereinigungen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 GG - eine hervorgehobene Stellung in der verfassungsrechtlichen Ordnung des Grundgesetzes. Sie werden in Art. 21 Abs. 1 GG als verfassungsrechtlich notwendig für die politische Willensbildung des Volkes anerkannt und stehen im Rang verfassungsrechtlicher Institutionen." Ende des Zitates.

Hier wird deutlich, dass die demokratische Ordnung des Grundgesetzes politische Parteien für unverzichtbar hält. Dem entsprechend genießen politische Parteien das so genannte Parteienprivileg. Das heißt im Wesentlichen, dass über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden darf. Ein Einschreiten anderer staatlicher Stellen gegen den Bestand einer politischen Partei ist damit ausgeschlossen. Aber dieses fordert der hier zur Abstimmung gestellte Antrag der beiden Regierungsfraktionen auch nicht. Wir wollen, und wegen des sich häufenden aggressiven, kämpferischen Auftretens der NPD gegen unseren Rechtsstaat sind wir verpflichtet, einen neuen Verbotsantrag im Lichte der aktuellen Entwicklung zu prüfen. Es gilt dabei vor allem herauszuarbeiten, ob die NPD aus einer aktiv-kämpferischen und aggressiven Grundhaltung heraus darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Und da gibt es schon Reden und Äußerungen von führenden Köpfen dieser Partei und von Mitgliedern dieses Landtages, die meiner Überzeugung nach geeignet sein können, ein Verbot der NPD zu begründen. Ich will dieses mit zwei Zitaten aus einer Rede des mecklenburg-vorpommerschen Vorsitzenden der NPD-Landtagsfraktion, die dieser im Juni 2007 im brandenburgischen Rathenow gehalten hat und die der Norddeutsche Rundfunk dokumentierte, darstellen:

Erstes Zitat: "Und ich kann hier nur sagen und das wiederholen, was ich immer gesagt habe, von einer nationalen Opposition geht keine Gefahr für die Polizei aus, aber von uns und das ist auch gewollt, geht eine Gefahr für den Parteienstaat, dieses Konstrukt amerikanischer Siegermacht aus und das ist gut so." Das zweite Zitat, ".. dann besteht darin auch die Verpflichtung, jene einer gerechten Strafe zuzuführen, die für diese Ausplünderungspolitik unseres deutschen Volkes Verantwortung tragen und heute noch uns frech ins Gesicht grinsen." Ende des Zitates.

Zwei Aussagen einer Rede, mit denen ein "Möchtegern-Führer" aus den Reihen der NPD, sich wie ein Hassprediger gebärdend, einmal mehr die wirklichen Ziele dieser Partei offenbart hat…Wir werden gemeinsam mit Bund und Ländern Steinchen für Steinchen - Argument für Argument - Zitat für Zitat - Sachverhalt für Sachverhalt dieses Mosaiks zusammentragen und bewerten. Wir werden ein neues Verbotsverfahren auch nicht überstürzen sondern werden das Mosaik sorgfältig und konsequent zusammenlegen. Eine wehrhafte Demokratie zeichnet sich unter anderem auch dadurch aus, Hetztiraden extremistischer Parteien wie der NPD und der sie unterstützenden Kameradschaften eine Zeit lang auszuhalten. Diese Geduld ist aber jetzt verbraucht. Es ist Zeit, zu handeln…. Spätestens mit einem neuen Verbotsverfahren werden wir Ihnen den Mantel des Biedermannes entreißen und jeder wird sehen, dass hinter der Fassade des "Kümmerns um die kleinen Leute" nichts anderes steht als das Bestreben, unseren sozialen Rechtsstaat, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen und durch eine neue, fremdenfeindliche, rückwärtsgewandte Diktatur zu ersetzen... Selbstverständlich ist vor der Einleitung weiterer Schritte aus Respekt vor der verfassungsrechtlichen Stellung von Parteien in unserem Staate eine sorgfältige Prüfung des Sachverhaltes angezeigt. Zu diesem Zweck habe ich bereits eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet, die sowohl eine Stoffsammlung zu den verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD im Lande erstellen als auch die künftig zu beachtenden formalen Voraussetzungen prüfen wird. Auf der Basis dieses Arbeitsergebnisses wird dann über weitere Schritte zu entscheiden sein.“

(Quelle: http://www.mv-regierung.de/im/).

Was bedeutet "sorgfältige Prüfung"?


Die hier von Caffier vorgeschlagene "sorgfältige Prüfung" lässt den Zeitraum offen, in dem gehandelt werden soll, so dass sich keine der beteiligten Parteien unter Druck fühlen muss. Dennoch wird nach außen suggeriert, dass ein NPD-Verbot unmittelbar in Angriff genommen wird. Auf diese Weise scheint diese Form von Erklärung prädestiniert, die Haltung vieler Länder als Kompromissformel von SPD und CDU zu bündeln. Denn erst wenn die NPD einen klaren Verfassungsbruch begeht oder ihr eine klarer Verfassungsbruch nachgewiesen werden kann, dürften auch die Skeptiker eines Verfahrens zu einem zügigeren, neuerlichen Anlauf bereit sein.

Bis dahin scheint es alternativ Erfolg versprechender zu sein, auf der einen Seite die finanzielle Austrocknung der rechtsextremen Partei durch die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten ihrer Parteienfinanzierung voranzutreiben - und auf der anderen Seite die inhaltliche Auseinandersetzung mit ihr auf überzeugende Art und Weise zu intensivieren.

Ex-Innenminister Benda warnt vor fortgesetzter Unentschlossenheit

Dieses Hinauszögern stößt jedoch auch auf Kritik. Eine zeitnahe, klare Entscheidung mahnt etwa der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda an. In einem Interview mit WELT ONLINE sagte der ehemalige Innenminister Ende November 2007, die seit Monaten ergebnislos andauernde Diskussion, ob ein neuer Verbotsantrag in Karlsruhe eingereicht werden solle, sei ''schädlich'' und verschaffe den Rechten nur zusätzliche Aufmerksamkeit: ''Man muss sich endlich einmal entscheiden, das Verfassungsgericht hat die Wege doch klar aufgezeigt''.

Die Internetzeitung berichtet weiter: "Es gebe nun prinzipiell zwei Möglichkeiten, sagte Benda, die sich gegenseitig ausschlössen.''Entweder kann man die Partei mit Maßnahmen wie dem Einsatz von V-Leuten, anderen Überwachungen, Demonstrationsverboten oder Polizeipräsenz unter Kontrolle halten'', so der ehemalige Verfassungsrichter. Das Ärgernis der öffentlichen Finanzierung der NPD aus Steuermitteln bleibe dabei erhalten.''Reicht das nicht aus, den Schaden durch die NPD zu begrenzen, muss man ein neues Verbotsverfahren einleiten'' Die Politik müsse dann die Verantwortung dafür übernehmen, die V-Leute abzuziehen. Gar keine Entscheidung zu treffen und immer nur auf die Richter zu schielen, sei jedoch ''törich'', so Benda. Der Mut zu einer klaren Entscheidung fehlt allerdings nicht nur der aktuellen Politikergeneration. Bereits zu Zeiten der ersten großen Koalition Ende der 60er-Jahre stritten Union und SPD über ein NPD-Verbot – unter Beteiligung des damaligen Innenministers Benda (CDU). „Ich hatte gut vorbereitetes Material. Und es gab damals nicht das Hindernis der V-Leute. Hätten wir den Mut gehabt, das Verfahren einzuleiten, hätten wir das Problem heute nicht mehr“, sagte Benda...".

Die CDU/CSU unter Kurt Georg Kiesinger habe damals aber zugleich die DKP (Deutsche Kommunistische Partei) verbieten wollen, dagegen habe sich jedoch die SPD vehement gewehrt. So sei schon vor mehr als 40 Jahren keine Einigung über ein NPD-Verbot möglich gewesen.

Tauschhandel in Sicht?

Laut Berliner Tagesspiegel vom 3.12.2007 könnte es aber auf dieser Innenministerkonferenz zu einem Tauschhandel kommen, der mehr einem faulen Kompromiss gleicht. Der Tagesspiegel schreibt: "Ein hochrangiger Sicherheitsexperte, der namentlich nicht genannt werden möchte, skizziert ein „Kopplungsgeschäft“: Die Union könnte der SPD beim Thema NPD-Verbot langfristig entgegenkommen – wenn die Sozialdemokraten die Blockade der vor allem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vehement eingeforderten Online-Durchsuchung der Computer von Terrorverdächtigen lockerten. Beide Seiten hätten schon aus Imagegründen ein großes Interesse daran, bei ihrem Herzensthema endlich einen Fortschritt präsentieren zu können, sagt der Fachmann. Deshalb sei beim Kamingespräch eine gewisse „Eigendynamik“ denkbar. Auch wenn hinterher kein Minister oder Senator offiziell einen Deal zugeben würde...".

Reportage aus der SZ vom 6.12.2007: >klick
Pro & Contra NPD-Verbot. Zwei Schülerpositionen: >klick
Noch mehr Argumente im neuen MUT-Schwerpunkt der bpb: >klick


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