Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird jedoch nicht als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet. Auf Nachfrage der Amadeu Antonio Stiftung teilte die Pressestelle der zuständigen Polizeipräsidiums Schwaben-Nord mit: "Bei der aufgeführten Straftat handelt es sich um einen beleidigenden Kommentar in sozialen Netzwerken, der sich auf einen Vorfall in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Donauwörth bezieht.