03.02.2018 - 00:02, Nußdorf am Inn
Unbekannte haben ein Hakenkreuz auf die Fassade einer Asylunterkunft gesprüht.
Unbekannte haben ein Hakenkreuz auf die Fassade einer Asylunterkunft gesprüht.
Unbekannte haben in der Nacht wenige Tage vor der geplanten Eröffnung mutmaßlich mit einem Hammer 15 Scheiben einer noch nicht bezogenen Asylunterkunft eingeschlagen.
Ein 21-Jähriger soll an einer Bushaltestelle und später im Bus drei aus Afghanistan geflüchtete Männer rassistisch beleidigt haben.
Die drei Männer sollen ihn nach seinen rassistischen Rufen geschlagen haben.
Unbekannte haben die Müllcontainer vor einem mehrheitlich von Geflüchteten bewohnten Haus angezündet. Außerdem entdeckte die Polizei an der Fassade des Gebäudes ein zirka 4,70 Meter mal 2,10 Meter großes Hakenkreuz. Einen Zusammenhang zwischen dem Brand und dem Hakenkreuz sieht die Polizei zunächst nicht, offenbar, da es in den vergangenen Jahren öfters zu Bränden in den Müllcontainern gekommen war.
Ein Unbekannter hat in der Nacht mit einem Pflasterstein die Küchenscheibe einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete eingeworfen.
Unbekannte haben in der Nacht die Fassade einer gerade erst eröffneten Unterkunft für Asylsuchende und Obdachlose mit schwarzer Lackfarbe ein ungefähr 1 x 1 Meter großes Hakenkreuz gesprüht.
Unbekannte haben an Abend des ersten Weihnachtstags mit Stahlkugeln mehrere Scheiben einer Asylunterkunft eingeschossen, vermutlich abgeschossen mit einer Zwille, die die Polizei am Tatort sicherstellte. Verletzt wurde niemand. Bereits am Vorabend wurde in derselben Unterkunft eine Fensterscheibe mit einem Pflasterstein eingeworfen.
Unbekannte haben an Heiligabend mit einem Pflasterstein eine Scheibe einer Asylunterkunft eingeworfen. Verletzt wurde niemand. Am nächsten Abend wurde dieselbe Unterkunft erneut angegriffen.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Beleidigung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.