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Ein Projekt des Magazins stern und der Amadeu Antonio Stiftung
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/15347)
Nachfrage der Amadeu Antonio Stiftung
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen (versuchten) Mordes ermittelt und diesen Vorfall als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet. Weitere Details zum Tathergang gehen aus der Antwort nicht hervor. So ist den Angaben nicht zu entnehmen, wie viele Personen bei dem Vorfall verletzt wurden.
Update: Auf Nachfrage der Amadeu Antonio Stiftung teilt die zuständige Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth folgendes zum Sachverhalt mit: "Sowohl der Verurteilte als auch der Geschädigte waren Bewohner einer Nürnberger Sozialpension. Der Verurteilte rief dort mehrfach sinngemäß, er „ficke scheiß Araber“ und „Drecks Araber“. Als der Geschädigte hinzukam um zu sehen, was los war, stach der Verurteilte ihm unvermittelt und gezielt mit einem Messer in den Halsbereich." Der Geschädigte "erlitt eine Stichverletzung im Halsbereich, die nach Versorgung durch den herbeigerufenen Notarzt im Klinikum mit mehreren Nähten genäht werden musste."
Weiter teilt die Staatsanwaltschaft mit: "Der Tatverdächtige war in der Vergangenheit bereits wegen mehrerer Delikte verurteilt worden, u.a. wegen Diebstahls, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth lagen über ihn keine Erkenntnisse in staatsschutzrelevanter Hinsicht vor. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen konnte in der Vergangenheit keine ausländerfeindliche Einstellung oder sonst rechtsextreme Gesinnung beobachtet werden."
Während das für die Ermittlungen zuständige Polizeipräsidium Mittelfranken wegen versuchten Mordes ermittelte (s. Angaben oben laut Antwort des Bundesinnenministeriums unter Berufung auf Angaben des BKA), erhob die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Zum Prozess teilt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Amadeu Antonio Stiftung Folgendes mit: "Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19.09.2019 wurde der Verurteilte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten. In dem Urteil, das seit 27.09.2019 rechtskräftig ist, hat die Strafkammer ausgeführt, dass die Beweisaufnahme kein generell ausländerfeindliches Motiv des Verurteilten ergeben habe."
Die Einschätzung des Gerichts kann die Amadeu Antonio Stiftung nicht teilen. Vielmehr erkennt die Amadeu Antonio Stiftung in dem Angriff und den Aussagen des Täters ein klar belegtes rassistisches Tatmotiv.