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08.09.2018 - 00:09, Heidenheim

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Körperverletzung ermittelt und diesen Vorfall als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet. Weitere Details zum Tathergang gehen aus der Antwort nicht hervor. So ist den Angaben nicht zu entnehmen, wie viele Personen bei dem Vorfall verletzt wurden.
 
Auf Nachfrage durch die Amadeu Antonio Stiftung teilt die zuständige Staatsanwaltschaft Freiburg schriftlich mit: "Wegen des Vorfalls wurde von der Staatsanwaltschaft Ellwangen im November 2018 beim Amtsgericht Heidenheim (Cs 42 Js 19888/18) der Erlass eines Strafbefehls beantragt. Nach dem Strafbefehl hat der Beschuldigte am 08.09.2018 gegen 18.45 Uhr in Heidenheim eine Kopftuch tragende Frau, die zu ihrem parkenden PKW lief, zunächst beleidigt und der Geschädigten dann mit der Hand in das Gesicht und auf den Oberkörper geschlagen sowie ihr das Kopftuch vom Kopf gezogen. Der gegen den Beschuldigten wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung nach §§ 185, 194 Abs. 1, 223 Abs. 1, 230 Abs. 1, 53 StGB beantragte Strafbefehl ist seit 18.12.2018 rechtskräftig. Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich verurteilt."