Sie sind hier

Heß, Rudolf

Der Nationalsozialist Rudolf Heß (1894-1987) trug den Titel „Stellvertreter des Führers“. Er gehörte zu den 24 in Nürnberg verurteilten Hauptkriegsverbrechern. Er starb mit 93 Jahren im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Spandau. Da er nie entlassen oder begnadigt wurde und bis zum Ende seines Lebens am Nationalsozialismus festzuhalten schien, besitz er in rechtsextremen Kreisen den Status eines Märtyrers.

Heß war bereits 1920 in die NSDAP eingetreten und marschierte 1923 beim missglückten „Sturm auf die Feldherrnhalle mit. Deshalb wurde er zusammen mit Adolf Hitler zu gemeinsamer Festungshaft in Landsberg verurteilt und schrieb mit diesem dort „Mein Kampf“. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten machte Hitler ihn 1933 zu seinem Stellvertreter in der NSDAP.

Im Mai 1941 flog Heß, der im Gegensatz zu Hitler im Ausland ein gern gesehener Gast war, da er den Ruf eines „gemäßigten“ Nationalsozialisten hatte, mit einer Messerschmitt nach Schottland, um auf eigene Faust Friedensverhandlungen zu führen. Er wollte so einen Zweifrontenkrieg verhindern, den er als "selbstmörderisch für die weiße Rasse" empfand. Er geriet jedoch in britische Kriegsgefangenschaft. Sein Flug wurde von der nationalsozialistischen Regierung in der Öffentlichkeit als Verrat gewertet und Heß für geisteskrank erklärt.

In den sogenannten Nürnberger Prozessen wurde Heß wegen Planung eines Angriffskrieges und Verschwörung gegen den Weltfrieden zu lebenslanger Haft verurteilt und anschließend in das alliierte Militärgefängnis Berlin-Spandau überführt. Im Prozess mit den KZ-Grausamkeiten konfrontiert hatte er sich keineswegs erschüttert gezeigt, sondern seine nationalsozialistische Überzeugung bekräftigt. Diese Aussage wurde von ihm nie widerrufen.

Am 17. August 1987 beging Heß Selbstmord, indem er sich mit einem Verlängerungskabel erhängte. Da er zu diesem Zeitpunkt bereits 93 Jahre alt war, wurde die physische Möglichkeit einen Selbstmord zu begehen, von Seiten seiner Angehörigen bezweifelt. Darauf aufbauend spricht eine rechtsextreme Verschwörungstheorie von einem Mord des britischen Geheimdienstet. Dieser habe verhindern wollen, dass der Öffentlichkeit bekannt würde, dass dessen ernstgemeinte Friedensbemühungen im Namen Deutschlands von britischer Seite auf Ablehnung gestoßen sind, da diese den auf dem Kontinent bereits verlorenen Krieg solange in die Länge ziehen wollten, bis die USA und die Sowjetunion eintreten und für eine Wende sorgen würden. Da durch die von Michail Gorbatschow in Gang gekommenen Veränderungen in der Sowjetunion eine Freilassung von Hess in den Bereich des Möglichen rückte, hätte er beseitigt werden müssen.

Heß gilt in der Neonazi-Szene aufgrund seines ungebrochenen Bekenntnisses zum Nationalsozialismus, seiner langen Haftzeit, sowie der vermeintlichen Ermordung durch den britischen Geheimdienst als Märtyrer. Sein Todestag, der 17. August, ist daher seit 1987 jedes Jahr Anlass für neonazistische Aufmärsche, die sogenannten Rudolf-Heß-Gedenkmärsche in der oberfränkischen Stadt Wunsiedel, wo er begraben liegt. Von 1991 bis 2000 waren die Demonstrationen verboten und wurden trotz der Verbote in anderen Städten und auch in anderen Ländern (etwa in den Niederlanden und Dänemark) durchgeführt. 2001 wurden die Demonstrationen in Wunsiedel erstmals erlaubt und zählten mit ca. 2500 Teilnehmern im Jahr 2002 und 3800 Teilnehmern im Jahr 2004 zu den größten Neonazidemonstrationen in Deutschland.

Um zu zeigen, dass sie sich nicht mit diesen Aufmärschen identifizieren, organisierten Bürger Wunsiedels Gegendemonstrationen und gründeten Bürgerinitiativen, die sich für Toleranz, Engagement und Zivilcourage einsetzen. In den Jahren 2005 und 2006 wurde der Aufmarsch erneut verboten. Diese Entscheidung wurde beide Male vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie dem Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Christopher Egenberger / mut-gegen-rechte-gewalt.de

Heß, Rudolf