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Demokratische Grundordnung

Kennzeichnend für die freiheitliche demokratische Grundordnung sind die folgenden Prinzipien:

1. Die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, wie Schutz der Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit, Gleichheitsgrundsatz, also Nichtdiskriminierung wegen Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Anschauungen, Behinderung; Minderheitenschutz, Bekenntnis- und Meinungsfreiheit (Grundgesetztext: www.bundestag.de/gesetze/gg/)

2. Volkssouveränität: Das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung auszuüben und die Volksvertretungen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen.

3. Gewaltenteilung und Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.

4. Die Ablösbarkeit der Regierung und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung.

5. Die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung an Gesetz und Rechte.

6. Unabhängigkeit der Gerichte.

7. Mehrparteienprinzip.

8. Chancengleichheit der Parteien und das Recht auf Ausübung einer parlamentarische Opposition.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen wollen unter Akzeptanz von Gewalt eines oder mehrere dieser Prinzipien abschaffen.

 

Bulletin 1/2002: Rechtsextremismus heute - Eine Einführung in Denkwelten, Erscheinungsformen und Gegenstrategien. Berlin: Zentrum Demokratische Kultur.

 

Demokratische Grundordnung