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05.04.2016 - 00:04, Anklam

05.04.2016
Anklam
Mecklenburg-Vorpommern

Bei einer von der NPD organisierten Demonstration gegen die Aufnahme von Geflüchteten kam es zu zwei Vorfällen. Ein Mann trug einen Galgen mit sich. Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft sei dies laut eines Urteils des Amtsgerichts Pasewalk keine Straftat, weder eine Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, noch eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Zwar sei es auf der Demo auch zu Rufen wie "Merkel muss weg" und weiteren Parolen gegen Regierungs-Politiker gekommen – diese ließen sich aber nicht ohne Weiteres mit dem Galgenträger in Verbindung bringen. Damit sei das Tragen des Galgens durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
 
Ein anderer Demonstrationsteilnehmer wurde in einem zweiten Verfahren vom Amtsgericht Pasewalk hingegen wegen Zeigen des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe von 600 Euro (30 Tagessätze á 20 Euro) verurteilt. Ein Polizist gab vor Gericht als Zeuge an, zusammen mit seinen Kollegen während der NPD-Demonstration eine Personengruppe genauer beobachtet zu haben. Diese hätte besonders aggressive Parolen („Merkel muss sterben”) skandiert. In der Gruppe habe sich auch der angeklagte Anklamer befunden. Der Angeklagte wurde vor Gericht von Anwalt Michael Andrejewski vertreten, einem ehemaligen NPD-Abgeordneten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.